Verständnis über das Schweizer AHV System

Das 3-Säulen-System

Die erste Säule

Die erste (obligatorische) Säule besteht namentlich aus der Altersversicherung. Mit ihr soll sichergestellt werden, dass Sie ein minimales Einkommen haben, das die Grundkosten deckt, wenn Sie das Rentenalter erreichen.

Die erste Säule basiert auf dem Grundsatz der Solidarität: Die berufstätige Bevölkerung bezahlt die Beiträge und finanziert damit die Renten der pensionierten Bevölkerung. Wer besser verdient und somit höhere Beiträge bezahlt, unterstützt die weniger wohlhabenden Versicherten, die tiefere Beiträge bezahlen.

Dank der Hinterlassenenversicherung erhalten Sie auch Hilfeleistungen, wenn Ihr Ehemann oder Ihre Ehefrau oder aber ein Elternteil oder beide Eltern sterben; so soll verhindert werden, dass Sie in finanzielle Schwierigkeiten geraten.

Reicht die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) nicht aus, um Ihre Grundkosten zu decken, sind in der ersten Säule weitere Hilfeleistungen vorgesehen: die Ergänzungsleistungen.

Die zweite Säule

Die berufliche Vorsorgen, auch Pensionskasse oder BVG genannt, ist für die meisten erwerbstätigen Menschen obligatorisch. Sie ergänzt die AHV-Rente und soll es Ihnen ermöglichen, auch nach der Pensionierung einen angemessenen Lebensstandard aufrechtzuerhalten.

Der Betrag aus der ersten und der zweiten Säule garantiert Ihnen ein Einkommen, das in etwa 60 Prozent des Einkommens vor der Pensionierung entspricht.

Die dritte Säule

Mit der dritten Säule haben Sie die Möglichkeit, Ihre Altersrente zu verbessern.

Im Gegensatz zu den beiden anderen Säulen ist die dritte Säule nicht obligatorisch. Es handelt sich um eine individuelle und private, freiwillige Versicherung. Versichern können Sie sich, solange Sie erwerbstätig sind und wenn Sie beabsichtigen, im Hinblick auf die Pensionierung zusätzliches Geld auf die Seite zu legen.